Wie geht die neue eAU?
Seit Januar 2023 ist der „Gelbe Schein“ Geschichte. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von uns digital an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie erhalten gleichzeitig von uns einen Ausdruck der AU-Bescheinigung mit Diagnose zum Verbleib bei Ihnen. Anschließend informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber darf dann von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung anfordern.